Dieses sogenannte photometrische Entfernungsgesetz besagt, dass die Bestrahlungsstärke mit wachsendem Abstand zu einer Strahlenquelle mit dem Abstandsquadrat geringer wird.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit des photometrischen Entfernungsgesetzes ist eine sehr kleine Ausdehnung der Strahlenquelle bezogen auf den Abstand . Eine einfache Überlegung von Extremfällen führt zu weiteren Abstandsgesetzen. Die Bestrahlung einer unendlich langen beliebig dünnen Strahlenquelle wird mit dem einfachen Abstand geringer, denn sie verteilt sich auf eine mit dem einfachen Abstand größer werdende Zylinderfläche. Die Bestrahlung durch eine unendlich ausgedehnte Fläche als Strahlenquelle nimmt mit dem Abstand überhaupt nicht ab, denn sie verteilt sich immer auf die gleiche Fläche.
Zur Anschauung dient eine sehr lange Röhre als Strahlenquelle. Ganz dicht vor der Röhre erscheint die strahlende Oberfläche riesig und wird praktisch den ganzen Halbraum einnehmen. Dicht vor der Strahlenquelle nimmt die Bestrahlunsstärke mit zunehmendem Abstand also nicht ab. Ist die Position etwas weiter entfernt von der Röhre, dann erscheint sie nicht mehr unendlich breit, aber noch beliebig lang. In diesem Bereich wird die Bestahlungsstärke mit zunehmendem Abstand etwa gemäß
abnehmen. Sehr weit weg von der Röhre erscheint sie praktisch nur noch als punktförmige Strahlenquelle, und die Bestrahlungsstärke lässt gemäß
nach. In den dazwischen liegenden Bereichen werden die drei Abstandsfunktionen ineinander übergehen.
Zusammenfassend können die Zusammenhänge der bis jetzt entwickelten infinitesimalen Größen in einer Tabelle dargestellt werden: