Strahlstärke
Die Strahlstärke ist in Gleichung 1.3 definiert als Integral über die Strahlerfläche
.
In großen Abständen von der Strahlenquelle ist die Bedingung für Gleichung 1.9,
das photometrische Entfernungsgesetz,
erfüllt. Somit läßt sich die Strahlstärke in eine Bestrahlungsstärke
überführen.
Wesentlich ist die zu
gehörige Geometrie, durch die
bestimmt ist.
Kennt man Strahlstärken mit den zugehörigen Emissionsrichtungen
, dann ist der
Strahlungsübertrag in diese Richtungen beschrieben. Geometrische Bestrahlungsdaten lassen sich
anschließend zur Bestimmung von speziellen Bestrahlungsstärken oder übertragenen Strahlungsflüssen einarbeiten.
Mißt man zum Beispiel im Abstand von einem Meter zu einer kleinen Strahlenquelle eine maximale Bestrahlungsstärke von
einem Watt pro Quadratmeter, dann hat die Strahlenquelle in der entsprechenden Richtung eine Strahlstärke
von einem Watt pro Steradiant.