Strahlstärke

Die Strahlstärke ist in Gleichung 1.3 definiert als Integral über die Strahlerfläche $I \equiv \frac{d\Phi}{d\Omega_{E}} = \int L \;\cos \vartheta_{Q} \; dS_{Q}$. In großen Abständen von der Strahlenquelle ist die Bedingung für Gleichung 1.9, das photometrische Entfernungsgesetz, erfüllt. Somit läßt sich die Strahlstärke in eine Bestrahlungsstärke $I = E r^2 / \cos \vartheta_{E} $ überführen. Wesentlich ist die zu $E$ gehörige Geometrie, durch die $\Omega_{E}$ bestimmt ist. Kennt man Strahlstärken mit den zugehörigen Emissionsrichtungen $\Omega_{E}$, dann ist der Strahlungsübertrag in diese Richtungen beschrieben. Geometrische Bestrahlungsdaten lassen sich anschließend zur Bestimmung von speziellen Bestrahlungsstärken oder übertragenen Strahlungsflüssen einarbeiten. Mißt man zum Beispiel im Abstand von einem Meter zu einer kleinen Strahlenquelle eine maximale Bestrahlungsstärke von einem Watt pro Quadratmeter, dann hat die Strahlenquelle in der entsprechenden Richtung eine Strahlstärke von einem Watt pro Steradiant.